Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 30. Juni 2026. Diese AGB gelten für Coaching, Reviews, Trainings, Workshops und Umsetzungsleistungen von PowerLeap Advisory GmbH, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1. Anbieter und Geltungsbereich
PowerLeap Advisory GmbH, Rheinfallweg 31, 8447 Dachsen, Schweiz, vertreten durch Adrian Stauffer, erbringt Beratungs-, Coaching-, Review-, Trainings- und Umsetzungsleistungen im Bereich KI, Microsoft 365, Copilot, Power Platform, Azure AI, Power BI und verwandten Technologien.
Diese AGB gelten für alle Angebote, Offerten, Bestellungen, Buchungen und Verträge mit PowerLeap, unabhängig davon, ob sie über die Website, per E-Mail, per Formular, in einem Gespräch oder über ein anderes Kommunikationsmittel zustande kommen. Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden gelten nur, wenn PowerLeap sie ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
Individuelle Offerten, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen oder schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Zwingende gesetzliche Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten sowie zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
2. Leistungen von PowerLeap
PowerLeap bietet insbesondere KI-Coaching, Ad-hoc-Sparring, Use-Case-, Architektur-, Prototyp-, Governance-, Daten-, RAG- und Anbieter-Reviews, Inhouse- und Remote-Trainings, Workshops sowie Konzeption und Umsetzung von KI-Workflows und Microsoft-basierten Lösungen an.
Die konkrete Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Kursbeschreibung, Paketbeschreibung, Auftragsbestätigung oder sonstigen schriftlichen Vereinbarung. Angaben auf der Website beschreiben das Angebot allgemein und sind keine verbindliche Offerte, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
PowerLeap schuldet eine sorgfältige, fachkundige Leistungserbringung, aber keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, Lernerfolg, Zertifizierungsentscheid, regulatorischen Befund oder fehlerfreien Betrieb einer KI- oder Softwarelösung. KI-Ergebnisse und Empfehlungen müssen vor produktiver, rechtlicher, finanzieller oder sicherheitsrelevanter Verwendung durch die Kundin oder den Kunden geprüft werden.
3. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Ein Vertrag kommt zustande, wenn PowerLeap eine Anfrage schriftlich bestätigt, eine Offerte angenommen wird, ein Termin verbindlich gebucht wird oder PowerLeap mit Zustimmung der Kundin oder des Kunden mit der Leistung beginnt.
Der vereinbarte Umfang umfasst nur die ausdrücklich bestätigten Leistungen, Termine, Deliverables, Teilnehmerzahlen, Systeme, Datenquellen und Umgebungen. Zusätzliche Anforderungen, grössere Änderungen, neue Datenquellen, weitere Workshops, zusätzliche Teilnehmende oder erweiterte Integrationen gelten als Change Request und können separat offeriert oder nach Aufwand verrechnet werden.
Zeit- und Aufwandsschätzungen sind sorgfältig erstellt, bleiben aber Schätzungen, sofern ausdrücklich kein Festpreis vereinbart wurde. Verzögerungen durch fehlende Informationen, Systemzugänge, Drittanbieter, interne Freigaben oder Entscheidungen der Kundin oder des Kunden verlängern die Termine angemessen.
4. Mitwirkung der Kundin oder des Kunden
Die Kundin oder der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen, Unterlagen, Ansprechpersonen, Systemzugänge, Testdaten, Lizenzen, Mandanten, Räume, Geräte und Entscheidungen bereit, die für die Leistung erforderlich sind.
Die Kundin oder der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmässigkeit der bereitgestellten Daten, Inhalte, Zugänge und Arbeitsumgebungen, insbesondere für Datenschutz, Geheimhaltung, Urheberrechte, Lizenzrechte, Datenklassifizierung und interne Freigaben.
Produktivzugriffe, administrative Rechte und vertrauliche Daten werden nur verwendet, wenn dies für den Auftrag erforderlich oder vereinbart ist. Wo möglich, sind anonymisierte Beispiele, Testdaten oder Bildschirmfreigaben vorzuziehen.
5. Preise, Mehrwertsteuer und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nichts anderes angegeben ist. Ausgewiesene Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern die Mehrwertsteuer nicht ausdrücklich eingeschlossen ist. Soweit PowerLeap mehrwertsteuerpflichtig ist, wird die gesetzliche Schweizer Mehrwertsteuer, derzeit regelmässig 8,1 %, zusätzlich verrechnet.
Reisezeiten, Reise-, Verpflegungs-, Übernachtungs-, Raum-, Lizenz-, Cloud-, Drittanbieter- und sonstige Spesen werden separat verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind. Für Einsätze vor Ort können Spesen nach effektivem Aufwand oder gemäss Offerte verrechnet werden.
Rechnungen sind ohne Abzug innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug kann PowerLeap Verzugszinsen von 5 % pro Jahr, Mahngebühren, Inkassokosten sowie eine angemessene Leistungspause geltend machen.
6. Coaching-Pakete und Ad-hoc-Coaching
Coaching-Pakete wie das Basis-Paket mit 8 Stunden oder das Intensiv-Paket mit 24 Stunden sind ab Kaufdatum 12 Monate gültig, sofern die Offerte nichts anderes vorsieht. Nicht bezogene Stunden verfallen nach Ablauf dieser Frist ohne Rückerstattung, ausser PowerLeap hat den Bezug der Stunden schuldhaft verhindert.
Online-Coachings können in frei vereinbarten Blöcken bezogen werden. Die minimale Verrechnungseinheit beträgt 30 Minuten pro Session. Ad-hoc-Coaching wird nach effektivem Aufwand, mindestens jedoch in Einheiten von 30 Minuten, verrechnet.
Coaching ist Sparring, Befähigung und fachliche Begleitung. Die Kundin oder der Kunde bleibt für eigene Entscheidungen, interne Kommunikation, Umsetzung, Freigaben und produktive Nutzung der besprochenen Inhalte verantwortlich.
7. Reviews und Einschätzungen
Reviews beruhen auf den Informationen, Unterlagen, Gesprächen, Systemeinblicken und Beispielen, die PowerLeap im vereinbarten Umfang zur Verfügung stehen. Sie sind fachliche Einschätzungen zum Zeitpunkt der Durchführung und ersetzen keine juristische, steuerliche, regulatorische, sicherheitstechnische oder buchhalterische Prüfung durch entsprechend zugelassene Fachpersonen.
Review-Berichte, Befunde und Empfehlungen dienen als Entscheidungsgrundlage. Ob eine Empfehlung umgesetzt, angepasst, verschoben oder verworfen wird, entscheidet die Kundin oder der Kunde in eigener Verantwortung.
Ein kostenloses Erstgespräch dient der Einordnung des Anliegens und begründet noch keinen Anspruch auf eine bestimmte Analyse, einen Report oder eine Umsetzungsleistung.
8. Trainings, Workshops und Kurse
Trainings und Workshops können remote, vor Ort, inhouse, in einer vorbereiteten Umgebung oder im Kundentenant stattfinden. Inhalt, Dauer, Teilnehmerzahl, Vorkenntnisse, eingesetzte Systeme, Unterlagen, Übungen und Preis ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung, Offerte oder Bestätigung.
Die Kundin oder der Kunde sorgt bei Inhouse- oder Vor-Ort-Terminen für geeignete Räume, Technik, Internetzugang, Projektionsmöglichkeiten, Sicherheitsfreigaben und pünktliche Teilnahme. Für Trainings im Kundentenant stellt die Kundin oder der Kunde die notwendigen Lizenzen, Rechte, Testdaten und Freigaben bereit.
PowerLeap darf Trainingsinhalte in angemessenem Rahmen an Vorwissen, Gruppengrösse, verfügbare Systeme, technische Einschränkungen und konkrete Praxisfragen anpassen, solange der vereinbarte Charakter des Trainings erhalten bleibt.
9. Absagen, Verschiebungen und Nichterscheinen
Vereinbarte Termine können bis 14 Kalendertage vor Beginn kostenfrei verschoben oder abgesagt werden, sofern in der Offerte nichts anderes geregelt ist. Bei Absage oder Verschiebung 7 bis 13 Kalendertage vor Beginn kann PowerLeap 50 % der vereinbarten Vergütung verrechnen; bei weniger als 7 Kalendertagen, bei Abbruch durch die Kundin oder den Kunden oder bei Nichterscheinen kann PowerLeap 100 % verrechnen.
Diese Beträge gelten als pauschalierter Ersatz für freigehaltene Kapazität, Vorbereitung und Disposition. Bereits angefallene oder nicht stornierbare Dritt-, Reise-, Raum-, Lizenz- oder Materialkosten werden zusätzlich verrechnet. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Ersatzteilnehmende können ohne Zusatzkosten benannt werden, sofern sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. PowerLeap kann Termine aus wichtigen Gründen, insbesondere Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, technischen Ausfällen oder unvorhersehbaren Ereignissen, verschieben; bereits bezahlte Leistungen werden in diesem Fall nachgeholt oder, wenn dies nicht möglich ist, anteilig gutgeschrieben.
10. Umsetzung, Abnahme und Change Requests
Bei Implementierungsarbeiten wird der Leistungsumfang in Offerte, Backlog, Statement of Work, Sprintplanung oder sonstiger schriftlicher Vereinbarung festgelegt. Soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart ist, werden Implementierungsleistungen nach Aufwand verrechnet.
Gelieferte Konzepte, Berichte, Konfigurationen, Workflows, Prototypen, Code, Dokumentationen oder andere Arbeitsergebnisse gelten als abgenommen, wenn die Kundin oder der Kunde sie schriftlich akzeptiert, produktiv nutzt oder nicht innert 10 Arbeitstagen nach Lieferung begründete Mängel schriftlich rügt.
Mängel an vereinbarten Deliverables behebt PowerLeap zunächst durch angemessene Nachbesserung. Kein Mangel liegt vor, wenn Einschränkungen auf unvollständigen Informationen, geänderten Anforderungen, Drittanbieter-Systemen, fehlenden Lizenzen, geänderten APIs, Kundendaten, kundenseitigen Konfigurationen oder nicht vereinbarten Einsatzszenarien beruhen.
11. Drittanbieter, Cloud-Dienste und KI-Systeme
Viele Leistungen beziehen sich auf Dienste Dritter, insbesondere Microsoft 365, Copilot, Copilot Studio, Power Platform, Azure, Azure AI, Fabric, OpenAI-kompatible Modelle, Supabase, Kalender-, Video- oder Kommunikationsdienste. Für diese Dienste gelten zusätzlich die Bedingungen, Lizenzen, Datenschutz- und Verfügbarkeitsregelungen der jeweiligen Anbieter.
PowerLeap schuldet nicht die Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit, Preisstabilität, Datenresidenz, Funktionsgleichheit oder Weiterführung von Drittanbieter-Diensten. Änderungen an Modellen, APIs, Vorschaufunktionen, Lizenzplänen, Regionen, Sicherheitsrichtlinien oder Plattformgrenzen können Aufwand, Zeitplan und Machbarkeit beeinflussen.
Die Kundin oder der Kunde trägt die Kosten und Verantwortung für eigene Lizenzen, Tenants, Cloud-Verbräuche, Datenquellen, Benutzerkonten und produktive Freigaben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
12. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Vorbestehende Rechte, Daten, Marken, Inhalte, Unterlagen, Methoden, Templates, Frameworks, Checklisten, Beispielcode, Trainingsmaterialien und Know-how bleiben bei der jeweiligen Partei. PowerLeap darf allgemeines Fachwissen, Methoden, nicht kundenspezifische Bausteine und wiederverwendbare Muster auch für andere Kunden nutzen.
Nach vollständiger Zahlung erhält die Kundin oder der Kunde an individuell für sie erstellten Deliverables ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht für eigene interne Geschäftszwecke. Weitergabe, Veröffentlichung, Weiterverkauf, Unterlizenzierung oder Nutzung als eigenes Schulungs-, Beratungs- oder Produktangebot ist nur mit schriftlicher Zustimmung von PowerLeap zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Trainingsunterlagen, Aufzeichnungen, Übungen, Checklisten und Kursmaterialien dürfen intern von den bestätigten Teilnehmenden genutzt werden. Audio-, Video- oder Bildschirmaufzeichnungen von Trainings, Coachings, Reviews oder Workshops sind nur mit vorheriger Zustimmung von PowerLeap erlaubt.
13. Vertraulichkeit, Datenschutz und Sicherheit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Auftrags. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende weiter, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
Personendaten werden gemäss der Datenschutzerklärung von PowerLeap und den anwendbaren Datenschutzgesetzen bearbeitet. Bearbeitet PowerLeap im Auftrag der Kundin oder des Kunden Personendaten als Auftragsbearbeiterin, schliessen die Parteien bei Bedarf eine separate Auftragsbearbeitungsvereinbarung ab.
Zugangsdaten, Secrets, API Keys, produktive Administratorrechte und besonders schützenswerte Informationen sind über geeignete sichere Kanäle zu übermitteln. Die Kundin oder der Kunde bleibt verantwortlich für eigene Backups, Berechtigungen, Protokollierung, Datenklassifizierung und interne Sicherheitsvorgaben.
14. Gewährleistung und Haftung
PowerLeap erbringt Leistungen sorgfältig und nach bestem fachlichem Wissen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von PowerLeap für leichte Fahrlässigkeit auf den direkten Schaden und insgesamt auf die für den betroffenen Auftrag bezahlte Vergütung der letzten 12 Monate beschränkt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Reputationsschäden, Datenverlust, nicht realisierte Einsparungen, Drittanbieter-Ausfälle, Fehlentscheidungen auf Basis ungeprüfter KI-Ergebnisse und Schäden aus nicht bestimmungsgemässer Nutzung ausgeschlossen.
Nicht beschränkt ist die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden sowie weitere Fälle, in denen eine Haftungsbeschränkung nach zwingendem Schweizer Recht nicht zulässig ist.
15. Laufzeit, Kündigung und höhere Gewalt
Daueraufträge können unter Einhaltung der individuell vereinbarten Fristen gekündigt werden. Fehlt eine Regelung, können sie mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen, vorbereitete Termine, freigehaltene Kapazitäten sowie nicht stornierbare Dritt- und Reisekosten bleiben geschuldet.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Kündigungen oder Abbrüche zur Unzeit können zu einer Entschädigungspflicht führen, soweit dies nach Schweizer Recht zulässig ist.
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge höherer Gewalt oder Ereignissen ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs, etwa Krankheit, Unfall, Naturereignisse, behördliche Massnahmen, Streiks, Krieg, Cyberangriffe, Strom-, Internet-, Cloud- oder Plattformausfälle. Die Parteien stimmen in solchen Fällen angemessene Ersatztermine oder Anpassungen ab.
16. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
PowerLeap kann diese AGB für künftige Verträge anpassen. Für laufende Aufträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen, sofern keine schriftliche Anpassung erfolgt.
Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Regeln. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von PowerLeap Advisory GmbH. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
Fragen zu diesen AGB oder zu Angeboten und Leistungen können an adrian.stauffer@powerleap.ch gerichtet werden.